KI Nutzung in der Arztpraxis

Transkription und Dokumentation mit KI in der Arztpraxis

KI-gestützte Transkription kann Arztpraxen bei der Dokumentation deutlich entlasten. Gleichzeitig hört ein technisches System im vertraulichen Arzt-Patienten-Gespräch mit und verarbeitet hochsensible Gesundheitsdaten. Deshalb braucht der Einsatz klare Regeln und einen praxistauglichen Datenschutzprozess.

KI-Transkription und KI-gestützte Dokumentation können Arztpraxen deutlich entlasten. Das System hört beim Arzt Patienten Gespräch mit, verschriftlicht Inhalte, strukturiert Angaben und erstellt daraus Dokumentationsentwürfe, Befunde oder Arztbriefe.

Datenschutzrechtlich ist das besonders sensibel. Es geht nicht um eine einfache Verwaltungssoftware, sondern um die Verarbeitung vertraulicher Gesprächsinhalte und Gesundheitsdaten. Diese Daten gehören zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO.

Patienten sprechen während der Behandlung nicht nur über Beschwerden, Diagnosen, psychische Belastungen, sondern auch über Sexualität, familiäre Themen oder intime Details. Genau deshalb muss vor dem Einsatz einer KI klar geregelt sein, ob, wann und in welchem Umfang sie mithören darf.

Keine Aufnahme ohne Zustimmung

Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar (§201 StGB). Bei direkten Transkriptionen handelt es sich um eine Grauzone. Allerdings kann schon das kurze Erfassen oder Zwischenspeichern eine Aufzeichnung darstellen, selbst wenn sie nur vorübergehend ist.

Eine bloß implizite Annahme, dass der Patient einverstanden ist, reicht nicht aus. Der Patient muss über die Aufzeichnung und Transkription des Gesprächs informiert werden. Die Einwilligung muss aktiv und vor Beginn des Gesprächs eingeholt werden.

  • Schritt 1: Formale Einwilligung bei Aufnahme: Der Patient unterzeichnet bereits bei der Aufnahme in die Praxis (z. B. auf dem Anmeldebogen oder dem Praxis-Tablet) die generelle datenschutzrechtliche Einwilligung zur Nutzung der KI-Assistenz. Dies erfüllt die Dokumentationspflicht der DSGVO.
  • Schritt 2: Aktive Abfrage im Behandlungszimmer: Unmittelbar vor Gesprächsbeginn fragt der Arzt den Patienten aktiv, ob die KI jetzt mitlaufen darf. Die Zustimmung (oder Ablehnung) wird vom Arzt mit einem Klick über eine Checkbox in der Praxissoftware dokumentiert.

Der Patient muss die Möglichkeit behalten, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Er kann das Mithören der KI für sensible Gesprächsteile jederzeit spontan untersagen oder pausieren lassen.

Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten

Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Arztpraxen bei der rechtssicheren Einführung von KI-Transkription und KI-gestützter Dokumentation. Hierfür entwickeln wir mit Ihnen einen entsprechenden Prozess nebst Einwilligungserklärung und Patienteninformation. Entscheidend ist ein vollständiger, praxistauglicher Ablauf von der Anmeldung bis zur Dokumentation im Behandlungszimmer.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

• Prüfung des geplanten KI-Systems und des Anbieters
• Gestaltung einer wirksamen Einwilligung
• Anpassung der Datenschutzhinweise für Patienten
• Prüfung von Auftragsverarbeitung und möglichen Drittlandtransfers
• Einbindung des Ablaufs in Praxissoftware und Behandlungsprozess
• Bewertung, ob eine Datenschutz Folgenabschätzung erforderlich ist
• Schulung des Praxisteams im Umgang mit Zustimmung, Ablehnung und Widerruf

Ziel ist eine Lösung, die rechtlich belastbar und im Praxisalltag umsetzbar ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wie können wir Ihnen helfen?