Externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen

Wir stehen als externer Datenschutzbeauftragter an der Seite Ihrer Arztpraxis. Wir glauben daran, dass Datenschutz und ein achtsamer Umgang mit Patientendaten Ihre Arztpraxis besser macht. Denn Ihr wichtigstes Gut ist das Vertrauen Ihrer Patienten.

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Unsere Beratungsschwerpunkte

Profis für den Datenschutz in der Arztpraxis

Wir sind auf die Beratung von Ärzten und Arztpraxen spezialisiert. Dadurch kennen wir die besonderen Herausforderungen, die der Alltag in Praxen mit sich bringt. Zwischen Behandlungen und Dokumentation ist oft nur wenig Zeit, sich auch noch um den Datenschutz zu kümmern. Wir betreuen Sie kompetent und effizient. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise: Im Umgang mit Patientendaten, beim Mitarbeiterdatenschutz oder die Analyse von Datenschutzrisiken. Mit uns behalten Sie den Überblick und vermeiden Haftungsrisiken.

Henning Zander - Datenschutzbeauftragter Arztpraxis

Kompetent im Gesundheitsdatenschutz

Henning Zander ist Diplomjurist und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV) mit dem Schwerpunkt Gesundheitsdatenschutz. Er berät Apotheken, Ärzte und Zahnärzte vor allem im norddeutschen Raum. Der externe Datenschutzbeauftragte betreut Sie von Hannover aus gerne in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis Pflicht?

Datenschutzbeauftragter Arztpraxis - Datenschutzberatung

Für die Arztpraxis gilt: Sobald in einer Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft mindestens 10 Personen Patientendaten verarbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. In Einzelfällen, sofern im umfangreichen Maße besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden, können auch schon kleinere Arztpraxen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein.

Kosten für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter

Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten hängen von der Größe Ihrer Arztpraxis ab, von der Anzahl der Verarbeitungsvorgänge, der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und der Komplexität der Verarbeitungsvorgänge. Sprechen Sie uns gerne an. Dann können wir Ihnen ein Angebot machen. Dieses ist unterteilt in drei Positionen:

  • Einen regelmäßigen monatlichen Betrag, in den bestimmte Leistungen inkludiert sind.
  • Eine einmalige Auditgebühr, um Ihre aktuellen Datenverarbeitungsvorgänge und die vorgenommenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erfassen.
  • Honorar für darüber hinausgehende Beratungsleistungen.

Externer Datenschutz für Ihre Arztpraxis schon ab 170 Euro pro Monat

Wir freuen uns, Sie als externer Datenschutzbeauftragter für die Arztpraxis bei Ihrem Datenschutz unterstützen zu dürfen. Die monatlichen Kosten für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Arztpraxis staffeln sich wie folgt:

Basis

170 € / Monat

Datenschutzbeauftragter Arztpraxis

*entfällt bei 2 Jahren Laufzeit

Standard

250 € / Monat

Datenschutzbeauftragter Arztpraxis

*entfällt bei 2 Jahren Laufzeit

Premium

ab 500 € / Monat

Datenschutzbeauftragter Arztpraxis

*entfällt bei 2 Jahren Laufzeit

So können wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen unterstützen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
  • Erstellung von Risikoanalysen und Empfehlungen für den Umgang mit Patientendaten
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
  • Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
  • Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Prüfung der Arztpraxis-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz