Auftragsverarbeitung

Ich überprüfe Ihre Verträge zur Auftragsverarbeitung und helfe Ihnen dabei, selbst datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungs-Verträge zu erstellen.

Die allerwenigsten Unternehmen schaffen es, ihre Arbeit ohne die Hilfe von externen Dienstleistern zu erledigen. In bestimmten Fällen verarbeiten diese Dienstleister personenbezogene Daten: Kundendaten, Patientendaten, Mitarbeiterdaten. Dann liegt eine Auftragsverarbeitung (AV) vor, die von der DSGVO besonders behandelt wird. Denn im Falle der Auftragsverarbeitung müssen die betroffenen Personen keine Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten geben. Der Dienstleister wird so behandelt, als wäre er der verlängerte Arm des Auftraggebers. Damit auch ein bestimmtes Datenschutzniveau gewährleistet wird, verlangt die DSGVO nun den Abschluss eines Vertrags über eine Auftragsverarbeitung.