Externer Datenschutzbeauftragter für psychotherapeutische Praxen
- Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis
- Schutz vertraulicher Behandlungsdaten
- Patienteninformation und Einwilligungen
- Digitale Kommunikation
- Verarbeitungsverzeichnis
- Auftragsverarbeitung
- Schulung des Praxisteams
Profis für den Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis
In psychotherapeutischen Praxen ist ein vertraulicher Umgang mit Patientendaten besonders wichtig. Das betrifft nicht nur die Behandlungsdokumentation, sondern auch Terminvereinbarungen, die Kommunikation mit Patienten und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Wir unterstützen Sie dabei, den Datenschutz in Ihrer Praxis verlässlich zu organisieren. Dazu sehen wir uns Ihre tatsächlichen Abläufe an, klären offene Fragen und entwickeln Lösungen, die zu Ihrer Arbeitsweise passen. So behalten Sie den Überblick, ohne sich im Praxisalltag allein durch rechtliche Vorgaben und Vorlagen arbeiten zu müssen.
Kompetent im Gesundheitsdatenschutz
Henning Zander ist Diplomjurist, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV). Er betreut Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter auch psychotherapeutische Praxen. Dabei verbindet er die rechtlichen Anforderungen mit einem Blick für die Abläufe im Praxisalltag. Zudem führt er Schulungen für Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen durch.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter in der psychotherapeutischen Praxis Pflicht?
Eine psychotherapeutische Praxis muss einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch unabhängig von dieser Personenzahl kann eine Pflicht bestehen, etwa bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Ob das im Einzelfall zutrifft, hängt von den konkreten Abläufen der Praxis ab. Auch wenn keine Pflicht zur Benennung besteht, müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen umzusetzen und offene Fragen im Alltag zu klären.
Alle Leistungen zum Festpreis
Wir freuen uns, Sie als externer Datenschutzbeauftragter für die psychotherapeutische Praxen bei Ihrem Datenschutz unterstützen zu dürfen. Die monatlichen Kosten für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Apotheke staffeln sich wie folgt:
Basis
170 € / Monat
Datenschutzbeauftragter psychotherapeutische Praxis
- Psychotherapeutische Praxis
- Bis zu 20 Mitarbeiter
- 10 Stunden Beratung pro Jahr inkl.
- Mitarbeiterschulung
- Inklusive Premium-Audit (Wert 1200 Euro)*
*Für Sie kostenlos bei 24 Monate Laufzeit.
Standard
250 € / Monat
Datenschutzbeauftragter psychotherapeutische Praxis
- Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis
- Bis zu 40 Mitarbeiter
- 20 Stunden Beratung pro Jahr inkl.
- Mitarbeiterschulung
- Inklusive Premium-Audit (Wert 1800 Euro)*
*Für Sie kostenlos bei 24 Monate Laufzeit.
Premium
ab 500 € / Monat
Datenschutzbeauftragter psychotherapeutische Praxis
- MVZ oder Praxis mit mehreren Standorten
- ab 40 Mitarbeiter
- 40 Stunden Beratung pro Jahr inkl.
- Mitarbeiterschulung
- Inklusive Premium-Audit (Wert 3500 Euro)*
*Für Sie kostenlos bei 24 Monate Laufzeit.
Warum unser Premium-Audit den Unterschied macht
Viele Anbieter verlangen „Einrichtungsgebühren“ – oft nur für das Freischalten einer Software, mit der Sie anschließend allein zurechtkommen müssen.
Unser Premium-Audit ist eine persönliche Datenschutzanalyse Ihrer Apotheke durch einen TÜV-zertifizierten Auditor. Während des Audits entsteht ein vollständiges Datenschutzmanagement. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, etwa Einwilligungserklärungen, Datenschutzerklärungen und verbindliche Verfahrensbeschreibungen. Im Mittelpunkt stehen Ihre realen Abläufe:
- Software-Prüfung: Analyse Ihrer Apothekensoftware, Kassensysteme, Warenwirtschaft, Rezeptabrechnung und relevanter Schnittstellen.
- Prozess-Analyse: Prüfung der Kundendatenverarbeitung, Rezeptannahme, Botendienste, Dokumentation, Herstellungsprozesse und Auftragsverträge (AVV).
- Schweigepflicht: Prüfung der Einhaltung der Vorgaben nach § 203 StGB im IT-Kontext.
Bei einer Laufzeit von 24 Monaten ist dieses Audit für Sie kostenfrei enthalten.
So können wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter für psychotherapeutische Praxen unterstützen
- Prüfung von Patienteninformationen, Einwilligungen und Datenschutzerklärungen
- Beratung zum vertraulichen Umgang mit Behandlungsdokumentationen
- Prüfung der Kommunikation mit Patienten, etwa per E Mail und Videosprechstunde
- Analyse der Verträge mit Praxissoftwareanbietern und weiteren Dienstleistern
- Schulung Ihres Praxisteams im Umgang mit Patientendaten
- Beratung bei Datenschutzvorfällen und Auskunftsanfragen
- Prüfung Ihrer Praxiswebseite auf datenschutzrechtliche Anforderungen
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Gerne beraten wir Sie beim Datenschutz in Ihrer psychotherapeutischen Praxis. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch, bei dem wir Ihren Beratungsbedarf einschätzen. Gemeinsam bekommen wir den Datenschutz in Ihrer psychotherapeutischen Praxis in den Griff.
