Datenschutzbeauftragter Arztpraxis - Datenschutzberatung

Datenschutzbeauftragter Arztpraxis: intern oder extern?

Patientendaten zählen zu den am stärksten schutzbedürftigen Informationen. Jede Arztpraxis steht vor der Entscheidung: Soll der Datenschutz intern organisiert werden oder übernimmt diese Aufgabe ein externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen? Hier erfahren Sie, welche Variante sich in der Praxis bewährt und wie sich Datenschutzverstöße vermeiden lassen.

Warum Arztpraxen einen Datenschutzbeauftragten benötigen

In einer medizinischen Praxis werden täglich große Mengen personenbezogener Gesundheitsdaten verarbeitet. Diese unterliegen strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für viele Praxen besteht daher die gesetzliche Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten für Arztpraxen zu benennen. Die richtige Besetzung dieser Funktion ist entscheidend, um Datenschutz-Compliance sicherzustellen, Abläufe effizient zu gestalten und Bußgelder zu vermeiden.

Interner Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist Teil des Teams und kennt die täglichen Abläufe in der Praxisorganisation. Diese Nähe hat Vorteile, bringt jedoch auch personelle und finanzielle Herausforderungen mit sich.

Vorteile:

  • Direkte Erreichbarkeit vor Ort in der Praxis
  • Vertraut mit den internen Prozessen und Patientenabläufen

Nachteile:

  • Hoher Zeit- und Kostenaufwand für Datenschutzschulungen und Fortbildungen
  • Zusätzliche Belastung neben medizinischen Kernaufgaben
  • Besonderer Kündigungsschutz

Externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein spezialisierter Dienstleister, der Arztpraxen im Datenschutz unterstützt. Er bringt aktuelles Fachwissen mit, ohne dass interne Ressourcen dauerhaft gebunden werden.

Vorteile:

Nachteile:

  • Keine permanente Präsenz in der Praxis (Einsätze nach Bedarf)

Besondere Datenschutz-Herausforderungen in Arztpraxen

Der Datenschutz in Arztpraxen ist komplex. Neben der Patientendatenverarbeitung müssen technische und organisatorische Schnittstellen DSGVO-konform gestaltet werden.

Typische Beispiele:

  • Sicherer Umgang mit sensiblen Behandlungs- und Diagnosedaten
  • Anbindung von Praxissoftware, Abrechnungssystemen und medizinischen Geräten
  • Verschlüsselte Kommunikation mit Laboren, Kliniken und Krankenkassen

Fazit für Praxisinhaber

Für viele Praxisinhaber bietet ein externer Datenschutzbeauftragter klare Vorteile: sofort verfügbare Fachkompetenz, Entlastung des Teams und die Gewissheit, alle Datenschutzvorgaben zuverlässig einzuhalten.

Ihr direkter Kontakt

Wenn Sie für Ihre Arztpraxis eine wirtschaftliche, verlässliche und rechtssichere Datenschutzlösung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

📞 0511 / 373 88 134
📧 datenschutzbeauftragter@datenschutzundgesundheit.de

Wir freue uns auf den Austausch mit Ihnen!

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