Datenschutzbeauftragter Arztpraxis - Datenschutzberatung

E-Mail-Kommunikation zwischen Arzt und Patient: Was ist erlaubt?

Viele Patientinnen und Patienten möchten medizinische Anliegen unkompliziert per E-Mail klären – sei es für Terminanfragen, Rückfragen oder das Zusenden von Befunden. Doch Ärztinnen und Ärzte fragen sich zu Recht: Ist E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen rechtlich zulässig?

Rechtliche Grundlagen für die E-Mail-Kommunikation im Gesundheitswesen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten – besonders bei Gesundheitsdaten. Artikel 9 DSGVO stuft diese Daten als besonders schützenswert ein. Gleichzeitig verpflichtet Artikel 32 DSGVO Verantwortliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Auch berufsrechtlich gilt: Ärztinnen und Ärzte müssen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden. Das gilt unabhängig vom Kommunikationskanal.

Risiken der E-Mail-Kommunikation zwischen Arzt und Patient

Die klassische E-Mail ist kein sicheres Kommunikationsmittel. Ohne Verschlüsselung besteht das Risiko, dass Unbefugte mitlesen. Weitere Gefahren sind falsche Empfängeradressen, ungesicherte Endgeräte oder der Versand sensibler Daten über unsichere Server. Kommt es zu einer Datenschutzverletzung, drohen Meldepflichten, Bußgelder oder berufsrechtliche Konsequenzen.

So gelingt datenschutzkonforme E-Mail-Kommunikation

Wer als Arzt oder Ärztin E-Mails nutzen will, muss klare Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  1. Verschlüsselung: Idealerweise Ende-zu-Ende. Mindestens Transportverschlüsselung plus zusätzliche Maßnahmen.
  2. Interne Regeln: Es sollte festgelegt sein, wer E-Mails verschickt, was mitgeteilt werden darf und wie Daten gesichert werden.

Alternativen zur klassischen E-Mail in der Arzt-Patienten-Kommunikation

Sichere Alternativen zur E-Mail-Kommunikation sind z. B. Patientenportale, medizinische Messenger-Dienste oder KIM-Dienste (Kommunikation im Medizinwesen). Diese Lösungen bieten geprüfte Sicherheitsstandards und sind für den Austausch medizinischer Daten konzipiert. Viele Praxisverwaltungen bieten integrierte Lösungen an, die sowohl rechtssicher als auch bedienfreundlich sind.

Was tun, wenn der Patient dennoch eine unverschlüsselte E-Mail möchte?

  • Aufklärung: Klären Sie den Patienten über die Risiken unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation auf. Oftmals sind sich Patienten der Gefahren nicht bewusst.
  • Einwilligung: Sollte der Patient trotz Aufklärung weiterhin eine unverschlüsselte Kommunikation wünschen, sollte eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden, in der der Patient die Risiken anerkennt und Sie von der datenschutzrechtlichen Verantwortung entbindet.
  • Datenminimierung: Selbst bei Vorliegen einer Einwilligung sollten Sie so wenig medizinische Informationen wie möglich in der unverschlüsselten E-Mail preisgeben.

Beratung im Datenschutz

Gerne beraten wir Sie hierzu und zu weiteren Themen im Datenschutz in der Arztpraxis. Sprechen Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte für Arztpraxen an. Sie erreichen uns unter 0511/37388134 oder per Mail über datenschutzbeauftragter@datenschutzundgesundheit.de. Wir freuen auf Ihre Anfrage.

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