FAQ

Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken gilt: Sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. In Einzelfällen, sofern im umfangreichen Maße besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden, können auch schon kleinere Praxen und Apotheken zur Bennenung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein.

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Wie benne ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Wir analysieren Ihren Datenschutzbedarf und können Ihnen daraufhin ein unverbindliches Angebot machen. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen wollen, schließen wir einen Beratungsvertrag. Sie benennen daraufhin bei der zuständigen Behörde den Datenschutzbeauftragten. Dann starten wir mit der der Auditierung Ihrer Verarbeitungsvorgänge.

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