In der Apotheke werden täglich große Mengen an personenbezogenen Daten von Patienten gesammelt und verarbeitet. Ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes in der Apotheke ist die Frage, unter welchen Umständen diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Für Ärzte gilt die Schweigepflicht. Wenn es um die Daten von minderjährigen Patienten geht, gilt diese Schweigepflicht unter Umständen auch gegenüber den Eltern. Wann das der Fall ist, erklären wir Ihnen hier.