Risikoanalyse in der Apotheke

Apotheken müssen nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Daten zu schützen und Risiken für Betroffene Personen zu verhindern. Das Datenschutzrecht schützt die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten sollen also privat bleiben, sie sollen richtig sein und nicht manipuliert werden, und sie sollen keinen Schaden nehmen, etwa durch menschliche Fehler, Computer-Viren oder sonstige äußere Einflüsse.

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Worauf Ärzte und Apotheker beim Datenschutz in Videokonferenzen achten sollten

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Videokonferenzen haben sich in der Pandemie bewährt. Auch Ärzte und Apotheker nutzen Programme wie Zoom, Teams oder Jitsi. Dennoch werfen Videokonferenzen Fragen beim Datenschutz auf. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hat eine Checkliste erarbeitet, nach der man sich sehr gut richten kann. Hier erklären wir, worauf Sie achten sollten.

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Was Ärzte jetzt über die Gesundheitsapp Vivy wissen sollten

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Die App Vivy ist mit großer Aufmerksamkeit gestartet. Mit einem Schlag sollen mehr als 13,5 Millionen Versicherte von einer elektronischen Gesundheitsakte profitieren. Auf den ersten Blick klingt das wie ein wichtiger und sinnvoller Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Hier lesen Sie, was Ärzte jetzt über Vivy wissen sollten.

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